Antragstellung bei der Krankenkasse
Als niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin darf ich mit den gesetzlichen Krankenkassen sowie mit den Beihilfestellen und den privaten Krankenkassen abrechnen.
Nach den abgeschlossenen Kennenlerngesprächen wird der Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gemeinsam gestellt. Die Therapie startet nach Bewilligung der Sitzungen und die Kosten werden in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Kostenübernahme bei den Beihilfestellen und den privaten Krankenkassen kann je nach Tarif variieren und sollte bitte vorab eigenständig geklärt werden.